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Pflegekosten nach § 43 SGB XI ab 01.01.2025

Der monatliche Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich wie folgt zusammen:

Pflegegrad

1

2

3

4

5

tgl. Pflegesatz

67,31 €

85,66 €

102,56 €

120,18 €

128,10 €

abzgl. Leistungen Pflegekasse

- 4,31 €

- 26,46 €

- 43,36 €

60,98 €

68,90 €

tgl. Eigenanteil

63,31 €

59,20 €

59,20 €

59,20 €

59,20 €

tgl. Unterkunft

18,67 €

18,67 €

18,67 €

18,67 €

18,67 €

tgl. Verpflegung

6,31 €

6,31 €

6,31 €

6,31 €

6,31 €

tgl. Investitionskosten

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €



tgl. Zuzahlungsbetrag

108,29 €

104,18 €

104,18 €

104,18 €

104,18 €



mtl. Zuzahlungsbetrag

3.294,18 €

3.169,16 €

3.169,16 €

3.169,16 €

3.169,16 €


Die Berechnung der monatlichen Entgelte erfolgt hier auf Basis von durchschnittlich 30,42 Tagen.

Für mtl. 10,00 € bieten wir einen eigenen Fernseher an. Der eigene Telefonanschluss mit eigener Rufnummer, einer Flatrate ins dt. Fest- und Mobilfunknetze und einer WLAN-Nutzung erhalten Sie für mtl. 25,00 €

 



Einrichtungseinheitliche Eigenanteil:

Dieser inkl. der Ausbildungsumlage ist gültig für die Pflegegrade 2 – 5 und bezeichnet den Anteil an den monatlichen Pflegekosten, der nicht durch Leistungen aus der Pflegeversicherung abgedeckt ist. Er beträgt für unser Haus zurzeit ca. 1622,00 € monatlich. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen, die  vom Gesetzgeber als systembedingt akzeptiert werden.

Zuschüsse zu den Pflegekosten:
Ab 01.01.2024 erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Dieser Beträgt

  • 15 % des Eigenanteil an den Pflegekosten (EEE) innerhalb der ersten 12 Monate
  • 30% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI bezogen haben.

Kurzzeitpflege:

Kurzeitpflege max. 1774,00 € pro Jahr. Berechnungsgrundlage ist der tgl. Pflegesatz. Dieser entspricht der max. Anzahl der möglichen Aufenthaltstage. Der Antrag ist direkt bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.

Verhinderungspflege:

Verhinderungspflege max. 1612,00 € pro Jahr. Berechnungsgrundlage ist der tgl. Pflegesatz. Dieser entspricht der max. Anzahl der möglichen Aufenthaltstage. Der Antrag ist direkt bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.


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