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Pflegekosten nach § 43 SGB XI ab 01.01.2026

Der monatliche Pflegesatz für die vollstationäre Pflege setzt sich wie folgt zusammen:

Pflegegrad

1

2

3

4

5

tgl. Pflegesatz

73,72 €

94,51 €

111,40 €

129,02 €

136,95 €

abzgl. Leistungen Pflegekasse

- 4,31 €

- 26,46 €

- 43,36 €

- 60,98 €

- 68,90 €

tgl. Eigenanteil

69,41 €

68,04 €

68,04 €

68,04 €

68,04 €

tgl. Unterkunft

19,52 €

19,52 €

19,52 €

19,52 €

19,52 €

tgl. Verpflegung

6,44 €

6,44 €

6,44 €

6,44 €

6,44 €

tgl. Investitionskosten

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €

20,00 €



tgl. Zuzahlungsbetrag

115,37 €

114,00 €

114,00 €

114,00 €

114,00 €



Die Berechnung der monatlichen Entgelte erfolgt hier auf Basis von durchschnittlich 30,42 Tagen.

Für mtl. 10,00 € bieten wir einen eigenen Fernseher an. Der eigene Telefonanschluss mit eigener Rufnummer, einer Flatrate ins dt. Fest- und Mobilfunknetze und einer WLAN-Nutzung erhalten Sie für mtl. 25,00 €

Preisliste Download
Preisliste_ab_01.01.2026_1.pdf (301.15KB)
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Einrichtungseinheitliche Eigenanteil:

Dieser inkl. der Ausbildungsumlage ist gültig für die Pflegegrade 2 – 5 und bezeichnet den Anteil an den monatlichen Pflegekosten, der nicht durch Leistungen aus der Pflegeversicherung abgedeckt ist. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen, die  vom Gesetzgeber als systembedingt akzeptiert werden.

Zuschüsse zu den Pflegekosten:
Ab 01.01.2024 erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Dieser Beträgt

  • 15 % des Eigenanteil an den Pflegekosten (EEE) innerhalb der ersten 12 Monate
  • 30% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75% des Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI bezogen haben.

Kurzzeitpflege:

Für die Kurzeitpflege steht kalenderjährlich ein Betrag von 3.539 € zur Verfügung. 

Die Tagessätze sind Pflegegrad unabhängig.

Einzug erfolgt von zuhause 156,24 €; Einzug erfolgt nach einem Krankenhausaufenthalt 177,98 €, die von dem o.g. Budget täglich abgerechnet werden. Als Eigenanteil werden 21,96 € für Unterkunft, 7,24 € für Verpflegung und 20,00 € für Investitionsfolgekosten pflegetäglich abgerechnet.

Hinweis:

Sind mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Renten etc.) nicht alle Kosten zu decken, übernimmt auf Antrag dre Landkreis nach Prüfung die Restkosten.



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